Häufige Fragen
Inhaltsverzeichnis
- Wer kann den Service nutzen?
- Sind Anmeldungen von Nebenwohnungen möglich?
- Wie schnell muss ich mich nach meinem Umzug anmelden?
- Was sind die Vorteile einer Online-Anmeldung?
- Was benötige ich, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können?
- Wie lege ich ein BundID-Nutzerkonto mit Online-Ausweisfunktion an?
- Muss ich bei der Anmeldung mit der BundID etwas beachten?
- Sind meine Daten bei der Anmeldung im Internet auch sicher?
- Woher kennt der Dienst meine Meldedaten?
- Bin ich berechtigt meine Familienmitglieder mit anzumelden?
- Kann ich auch eine Einzelanmeldung machen, obwohl an meiner Meldeadresse weitere Familienmitglieder gemeldet sind?
- Mir werden Meldedaten angezeigt, die nicht korrekt sind. Kann ich das online klären?
- Muss ich Auszugs- und Einzugsdatum eingeben?
- Warum braucht die Meldebehörde eine digitale Kopie meiner Wohnungsgeberbestätigung?
- Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
- Wie geht es weiter, wenn ich meine Daten abgeschickt habe?
- Erhalte ich eine Meldebestätigung?
- Ist die digitale Meldebestätigung sicher und ist sie gesiegelt?
- Wie aktualisiere ich die Anschrift auf meinem Ausweis?
- Ich habe meinen Antrag abgeschickt, warum bekomme ich unerwartet einen Brief per Post?
- Ich habe den Adressaufkleber verlegt. Ist die Anmeldung damit unvollständig und verstoße ich gegen die Meldepflicht?
Wer kann den Service nutzen?
Personen, die innerhalb Deutschlands umgezogen sind und ihre neue Wohnung als Haupt- oder alleinige Wohnung anmelden möchten, können den Online-Dienst nutzen. Die elektronische Wohnsitzanmeldung kann sowohl von volljährigen Einzelpersonen als auch im Familienverbund durchgeführt werden. Bei einem gemeinsamen Umzug von einer Wohnung in eine andere und mit gleichem Einzugsdatum, meldet in dem Fall eine erwachsene Person Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder mit an. Möglich sind alle Anmeldungen in neue Haupt- oder alleinige Wohnungen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt.
Sind Anmeldungen von Nebenwohnungen möglich?
Mit dem Online-Dienst können Sie Anmeldungen in eine neue Haupt- oder alleinige Wohnung durchführen. Der Status bestehender Nebenwohnungen bleibt unberührt. Für die Anmeldung von Nebenwohnungen bzw. für Anmeldungen, die den Wohnungsstatus (als Haupt- bzw. Nebenwohnung) verändern sollen, wenden Sie sich an Ihre Meldebehörde.
Wie schnell muss ich mich nach meinem Umzug anmelden?
Innerhalb von 2 Wochen. Das gilt laut Bundesmeldegesetz für alle Städte und Gemeinden in Deutschland.
Was sind die Vorteile einer Online-Anmeldung?
Sie sparen sich den Weg zum Amt und sogar bares Geld, denn im Internet ist die Wohnsitzanmeldung kostenlos.
Was benötige ich, um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können?
- Ihren Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre sechsstellige PIN.
- Ein kontaktloses USB-Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit installierter AusweisApp.
- Ggf. Personalausweis-Software für Ihren Computer mit der die gesicherte Verbindung zwischen Personalausweis, Online-Dienst und Ihrem Computer bzw. Smartphone hergestellt wird (falls Sie den Online-Dienst auf dem Rechner durchführen wollen.) Die vom Bund öffentlich bereitgestellte AusweisApp können Sie vom AusweisApp-Portal kostenfrei herunterladen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Personalausweisportal.
Wie lege ich ein BundID-Nutzerkonto mit Online-Ausweisfunktion an?
Für die Registrierung und Anmeldung bei BundID mit der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie:
Ihren Ausweis mit PIN sowie Ihr Smartphone mit installierter AusweisApp
a) Registrierung eines neuen BundID-Kontos mit Online-Ausweisfunktion
- Öffnen Sie die Webseite id.bund.de und klicken Sie auf „Konto erstellen“.
- Die Option „Online-Ausweis“ ist bereits vorausgewählt. Wählen Sie erneut „Konto erstellen“.
- Wählen Sie das Ausweisdokument aus, das Sie verwenden möchten (z. B. Ihren Personalausweis).
- Wenn Sie bereit sind, klicken Sie auf „Weiter mit AusweisApp“.
- Starten Sie in der AusweisApp den NFC-Scan. Die App erkennt Ihren Ausweis und fordert Sie zur Eingabe Ihrer 6-stelligen PIN auf.
- Nach erfolgreicher Authentifizierung werden Sie zurück zur BundID-Webseite geleitet.
- Geben Sie die erforderlichen Daten ein und bestätigen Sie Ihre E-Mail-Adresse.
b) Sie haben bereits ein bestehendes BundID-Konto, aber noch ohne Online-Ausweisfunktion? Dann erfolgt ein Upgrade wie folgt:
- Melden Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort bei Ihrem BundID-Konto an.
- Klicken Sie oben rechts auf das Personen-Symbol und wählen Sie „Mein Konto“.
- Gehen Sie zu „Zugänge & Daten“ und fügen Sie unter „Online-Ausweis“ einen Zugang hinzu.
- Wählen Sie das Ausweisdokument aus, das Sie verwenden möchten.
- Folgen Sie den Anweisungen und klicken Sie auf „Weiter mit AusweisApp“.
- Starten Sie in der AusweisApp den NFC-Scan und geben Sie Ihre 6-stellige PIN ein.
- Nach erfolgreicher Authentifizierung werden Sie zurück zur BundID-Webseite geleitet.
Fertig! Ihr BundID-Konto ist nun mit der Online-Ausweisfunktion verknüpft und kann für Online-Behördengänge genutzt werden, die einen sicheren Identitätsnachweis erfordern.
Muss ich bei der Anmeldung mit der BundID etwas beachten?
Damit die Anmeldung an Ihrem BundID-Konto reibungslos funktioniert, beachten Sie bitte folgende technische Hinweise:
- Verwenden Sie für die Anmeldung den Standard-Browser Ihres Geräts.
- Stellen Sie sicher, dass der Modus „Privates Surfen“ (Inkognito-Modus) im Browser deaktiviert ist.
- In der AusweisApp darf keine bereits begonnene Datenabfrage offen sein.
Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie automatisch aus der BundID zurück zum Online-Dienst geleitet („weiter zum Antrag“).
Sind meine Daten bei der Anmeldung im Internet auch sicher?
Ja, weil sie nur über die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises oder Ihrer eID-Karte funktioniert.
Woher kennt der Dienst meine Meldedaten?
Per Identifikation mit Online-Ausweisfunktion ruft der Online-Dienst Ihre aktuellen Daten im Melderegister ab. Sie können diese anschließend überprüfen und mit Ihrer neuen Anschrift ergänzen.
Sind laut Melderegister weitere Personen (Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder) an Ihrer bisherigen Meldeadresse aufgeführt, werden Ihnen diese im Verlauf des Dienstes angezeigt und sie können Ihre Wohnsitzanmeldung im Familienverbund vornehmen.
Bin ich berechtigt meine Familienmitglieder mit anzumelden?
Falls Sie einen Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder haben, die bereits an derselben Anschrift wie Sie gemeldet sind, zeigt Ihnen der Online-Dienst diese an. Sie können die Wohnsitzanmeldung im Familienverbund durchführen. Erforderlich ist hierfür im Online-Dienst lediglich eine Bestätigung der Berechtigung: Die durchführende Person handelt im Sinne bzw. mit Einverständnis der anderen Personen, deren Daten anschließend ebenfalls angezeigt werden.
Kann ich auch eine Einzelanmeldung machen, obwohl an meiner Meldeadresse weitere Familienmitglieder gemeldet sind?
Ja, eine Einzelummeldung ist jederzeit möglich. Sie können im Falle, dass Ehepartner/Lebenspartner und/oder minderjährige Kinder bisher an derselben Anschrift gemeldet sind, diese mit anmelden, müssen es aber nicht. Mögliche Personen werden vorgeschlagen, müssen aber nicht ausgewählt werden.
Mir werden Meldedaten angezeigt, die nicht korrekt sind. Kann ich das online klären?
Leider nicht. Das müssten Sie in Ihrer Meldebehörde vor Ort besprechen.
Muss ich Auszugs- und Einzugsdatum eingeben?
Normalerweise finden Auszug und Einzug im Sinne einer „Meldeanschrift“ am selben Tag statt und Sie geben nur das Einzugsdatum ein. Mietvertragslaufzeiten, Besuche oder Umzugsfahrten sind NICHT maßgeblich. Wenn tatsächlich beide Termine voneinander abweichen und Sie zwischenzeitlich eine andere Wohnung bezogen hatten, kontaktieren Sie bitte Ihre Meldebehörde.
Warum braucht die Meldebehörde eine digitale Kopie meiner Wohnungsgeberbestätigung?
Beim Anmeldevorgang eines Einzugs ist rechtlich die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung bei der Meldebehörde erforderlich.
Wie bekomme ich eine Wohnungsgeberbestätigung?
Ihr Wohnungsgeber, in der Regel Ihr Vermieter, ist verpflichtet, Ihnen eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Dieses Dokument dient der Vorlage bei der Behörde. Bitte laden Sie nicht Ihren Vertrag hoch.
Wie geht es weiter, wenn ich meine Daten abgeschickt habe?
Die Meldebehörde prüft alle Angaben. Sobald dies abgeschlossen ist, erhalten Sie eine E-Mail Nachricht an die mit Ihrem Nutzerkonto verknüpfte E-Mail-Adresse. Dann können Sie im Online-Dienst Ihre Meldebestätigung abrufen und Ihr Ausweisdokument aktualisieren.
Erhalte ich eine Meldebestätigung?
Ja. Nach erfolgreicher Überprüfung und Einarbeitung Ihrer Angaben steht Ihnen im Online-Dienst eine digitale Meldebestätigung zum Download bereit.
Ist die digitale Meldebestätigung sicher und ist sie gesiegelt?
Die Meldebestätigung ist sowohl elektronisch gesiegelt als auch mit einem visuellen Digitalsiegel (VDS) für Verwaltungsdokumente versehen. Es handelt sich hierbei um einen optisch sichtbaren fälschungssicheren Code, wie ein QR-Code. Dieser ermöglicht es, die Dokumente auf Echtheit und Unverfälschtheit zu prüfen. Dafür hat die Bundesdruckerei GmbH, das Technologieunternehmen des Bundes, die ZeSI mobile Prüf-App entwickelt. Sie ist zum kostenlosen Download in den App-Stores für Android und Apple verfügbar.
Wie aktualisiere ich die Anschrift auf meinem Ausweis?
Um im Anschluss Ihre Adressdaten auf dem Personalausweis zu aktualisieren, nutzen Sie den Online-Dienst. Dieser führt Sie über einen Link direkt zur AusweisApp. Dort werden die auf dem Chip gespeicherten Adressdaten automatisch aktualisiert – eine erneute Eingabe Ihrer Anschrift ist nicht erforderlich.
So funktioniert es:
- Klicken Sie im Online-Dienst auf „Starten“ und anschließend auf „Ausweis aktualisieren“. (Hinweis: Aus Sicherheitsgründen ist dieser Vorgang für 10 Minuten freigeschaltet.)
- Die AusweisApp öffnet sich automatisch.
- Geben Sie die auf Ihrem Ausweis aufgedruckte Zugangsnummer (CAN, rechts unten auf dem Ausweis) ein.
- Nach Abschluss werden Sie automatisch zurück in den Online-Dienst geleitet.
Wichtig: Sobald die Aktualisierung des Chips erfolgt ist, erhalten Sie von der Bundesdruckerei automatisch einen Brief mit Adressaufklebern. Diese Aufkleber sind mit einem speziellen Sicherheitscode versehen.
Tipp: Wenn Sie sich im Familienverbund anmelden, können auch die mitangemeldeten Familienmitglieder ihre Ausweisdokumente digital über den Online-Dienst aktualisieren. Der Online-Dienst kann dafür innerhalb von 30 Tagen nach der Anmeldung erneut aufgerufen werden – eine Aktualisierung ist also auch zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb dieses Zeitraums möglich.
Ich habe meinen Antrag abgeschickt, warum bekomme ich unerwartet einen Brief per Post?
Bei Problemen mit Wohnungsgeberdokumenten kann es sein, dass Sie zusätzlich einen Brief an Ihre neue Wohnanschrift erhalten. Dieser enthält einen Code, den Sie im Online-Dienst eingeben müssen. So kann Ihre neue Wohnanschrift alternativ überprüft werden.
Sie möchten Ihren Familienverbund anmelden? Dann gilt der Code für die gemeinsame Anmeldung. Sie erhalten ihn einmal.
Ich habe den Adressaufkleber verlegt. Ist die Anmeldung damit unvollständig und verstoße ich gegen die Meldepflicht?
Keine Sorge. Ihre Anmeldung gilt, sobald Ihre Meldeadresse aktualisiert worden ist und Ihnen die Meldebestätigung im Online-Dienst zur Verfügung gestellt wird. Ist die Aktualisierung des Chips in Ihrem Ihrem Ausweises per Online-Dienst erfolgt, ist auch Ihr Ausweisdokument aktuell.
Trotzdem sollten Sie den Adressaufkleber auch anbringen. Einen neuen Aufkleber erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Behörde vor Ort. Haben Sie das Anschreiben zum verlorengegangenen Adressaufkleber noch? Für die Kolleginnen und Kollegen am Schalter ist es einfacher, wenn Sie es zum Termin mitbringen.